Verfahren eingestellt
Das Verfahren wegen angeblicher Beschäftigung von Scheinselbständigen im Krankentransportdienst des KRH –Klinikum Region Hannover ist heute vor dem Landgericht Hildesheim eingestellt worden.
Die Neue Presse aus Hannover kommentierte das Verfahren am 14.05.2014 wie folgt:
Ein Irrtum der Staatsanwälte
Im Fokus von Thomas Nagel
Normalerweise nehmen vor der Wirtschaftsstrafkammer Bankrotteure, Betrüger und Hochstapler Platz. Insofern war das gestern ein besonderer Tag im Landgericht Hildesheim. Denn eigentlich sind die Angeklagten ehrenwerte Bürger und Menschen, die in ihrem Beruf viel Verantwortung tragen. Dass muss nicht heißen, dass sie keinen dunklen Machenschaften nachgegangen sind. Doch nicht mal die Staatsanwälte, die mit dem Verfahren befasst gewesen sind, würden behaupten, dass sich die Manager persönlich bereichert haben. Worum geht es? In Wahrheit um sehr komplizierte Rechtsfragen. Scheinselbstständig, arbeitnehmerähnlich, abhängig beschäftigt: Damit quälen sich in erster Linie Sozialgerichte. Dieser Prozess ist kein Fall für Strafrechtler. Mögen die Krankenhausmanager auch Fehler gemacht haben, das Strafrecht ist für diesen Fall ein viel zu scharfes Schwert. Doch eigentlich ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen: Immens aufwendige Ermittlungen haben viel Personal in der Justiz gebunden und Verantwortungsträger in den Schatten des Betrugs gerückt. Warum konnte die Staatsanwaltschaft nicht eingestehen, dass dies kein Fall für die Wirtschaftsstrafkammer ist? Auf diese Frage wird es keine Antwort geben, schließlich irren Staatsanwälte eigentlich nie.
Hoffentlich ist dieser Prozess so schnell wie möglich beendet. Das wäre ein kleiner Sieg der Gerechtigkeit.